Grabarten

Welche Möglichkeiten gibt es:

Grabarten

 

Gelegen, direkt an der Elbe, in Hamburgs Westen in dem ruhigen und beschaulichen Elbvorort Nienstedten bietet unser Friedhof auf seinen 10,5 Hektar Fläche die unterschiedlichsten Grabformen an.

 

1.      Urnen-Reihengräber

Je Grabstätte wird maximal eine Urne beigesetzt. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren kann die Grabstätte nicht verlängert werden. Die Vergabe der Grabstätte erfolgt der Reihe nach. Diese Grabstätten werden in einer zusammenhängenden Rasenfläche oder in bodendeckender Bepflanzung angelegt und im Umfeld gärtnerisch gestaltet; dies geschieht nur durch den Friedhofsträger. Eine eigene Bepflanzung ist nicht möglich. Die Grabflächen werden vom Friedhof regelmäßig gepflegt und müssen von Steckvasen und Grabbeigaben freigehalten werden. Auf jede Grabstelle kann ein liegendes Grabmal (Kissenstein) ebenerdig eingebaut werden.

 

2.      Urnen-Wahlgräber

Unsere Urnen-Wahlgräber sind in der Regel für die Beisetzung von mehreren Urnen ausgelegt und befinden sich in den unterschiedlichsten Bereichen des Friedhofes. Das ermöglicht eine individuelle Auswahl der Grabstätten, je nach Vorlieben, ob man es sonnig mag, oder die Nähe zu unseren großen und alten Bäumen sucht.

 Die Grabstätten sind für zwei oder vier Urnenbeisetzungen für die Dauer der Ruhefrist von 25 Jahren konzipiert, also ideal für Ehepaare oder Familien, die sich eine spätere Urnen-Beisetzung wünschen. Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhefristen können erneut Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht ist über die Ruhefristen hinaus verlängerbar.

Auch an die Pflege dieser Grabstätten ist im Voraus gedacht, da zusammen mit dem Erwerb der Grabstätten der Abschluss einer 25-jährigen Grabpflege einhergeht. Natürlich können sie auch eine saisonale Bepflanzung jederzeit selbst pflanzen oder über die Friedhofsverwaltung pflanzen lassen. Eine Ausdauernde Bepflanzung mit einem Bodendecker ist möglich und wird mit den nutzungsberechtigten Personen abgestimmt. Auf Urnenwahlgräbern sind nur liegende Grabmale möglich.

 

3.      Urnen-Wahlgräber in besonderer Lage

Diese Grabart beinhaltet alle Möglichkeiten der der einfachen Urnen- Wahlgräber, verfügt aber über eine exquisite und ansprechende Rahmengestaltung. Es sind in den Grabanlagen Bänke oder andere Sitzgelegenheiten vorhanden. Die Rahmenbepflanzung folgt in der Regel einem bestimmten Thema oder setzt sich aus Pflanzen in besonderer Qualität zusammen. Es finden sich dort Formgehölze, Obstgehölze oder Insekten-Nährpflanzen.

 

4.      Sarg-Reihengräber

 Wie auch bei den Urnen-Reihengräber ist hier je Grabstätte eine Erdbestattung zulässig. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren kann die Grabstätte nicht verlängert werden. Die Vergabe der Grabstätte erfolgt der Reihe nach. Diese Grabstätten werden in einer zusammenhängenden Rasenfläche oder bodendeckenden Bepflanzung angelegt und im Umfeld gärtnerisch gestaltet; dies geschieht nur durch den Friedhofsträger. Eine eigene Bepflanzung ist nicht möglich. Die Grabflächen werden vom Friedhof regelmäßig gepflegt und müssen von Steckvasen und Grabbeigaben freigehalten werden. Auf jeder Grabstätte ist ein liegendes Grabmal (Kissenstein) möglich.

 

5.      Erd-Wahlgräber

Die Erd-Wahlgräber sind die dominante Grabart auf dem Nienstedtener Friedhof. Sie prägen das Bild des Friedhofes nachhaltig und bieten auch gestalterisch einen breiten Spielraum und die Möglichkeit seine Ideen umzusetzen. Eingerahmt durch eine Hecke im Hintergrund und eine Hecke rechts und links des Grabes hat jeder Grabinhaber seine Parzelle.

Diese zu gestalten bietet je nach Grabgröße die unterschiedlichsten Möglichkeiten. Dazu steht ihnen die Friedhofsverwaltung gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Die gärtnerische Anlage und Pflege der Wahlgrabstätte obliegt der jeweiligen nutzungsberechtigten Person.

Wahlgräber können je Sarggrabstelle einen Sarg und zusätzlich 2 Urnen aufnehmen oder nur mit 4 Urnen belegt werden. Die Gräber können bis in die angrenzende Wegefläche reichen. Es sind sowohl liegende Grabmale, als auch stehende Grabmale, die eines Fundaments bedürfen, zugelassen. Es ist nur ein stehendes Grabmal, aber beliebig viele Kissensteine je Grabstätte erlaubt.

 

6.      Sargwahlgräber in besonderer Lage

 Die Abmessungen der Grabstätten in besonderer Lage werden den örtlichen Gegebenheiten (z.B. vorhandener Baumbestand, historische Grabeinfassungen) entsprechend vorgenommen. Für Grabmale in besonderer Lage kann der Friedhofsträger zusätzliche Anforderungen an Material, Entwurf und Ausführung stellen.

 

7.      Kinderwahlgräber

Kinderwahlgrabstätten sind Sondergrabstätten für Kindersargbestattungen mit einer Sarglänge bis 100 cm. In jeder Grabbreite darf nur ein Sarg bestattet werden. Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten für Kinderwahlgrabstätten die Vorschriften für Wahlgrabstätten entsprechend.

 

 

 

Ansprechpartner:


Verwalter: Frank Rathkamp

Büro: Claudia Möller, Michaela Szymanski

 

Telefon: 040 - 828 860 (Mo - Fr,   9:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: friedhof@kirche-nienstedten.de